Aktuell

FAQ – Häufig gestellte Fragen

FRAGE:

Ich habe wirklich noch nie gesungen und/oder noch nie improvisiert… bzw.
man hat mir gesagt, ich kann keinen Ton halten & klänge schrecklich…
etc.

…, kann ich trotzdem an SafePlaceMusic-Kursen teilnehmen?

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Kurze Antwort:

Ganz klares JA 🙂

Längere Antwort:

Alle Kursangebote mit einem Umfang von bis zu 3 vollen Kurstagen,
in deren Ausschreibung entweder „eh“ explizit steht, dass Neulinge (genauso wie Wiederholungstäter:innen, Hobby-Singende & erfahren Musizierende) herzlich willkommen sind
oder die in der Ausschreibung keine bestimmten Teilnahmevoraussetzungen (wie „für Fortgeschrittene“, „für Improviser mit Vorerfahrung“, etc) gelistet haben,
sind auch von Stand „ganz und gar 0“ bzw. ebenso von gefühlten „minus 100“ 🙂 an als passender Einstieg ins Singen & Improvisieren bestens geeignet.
Die pädagogische Begleitung holt Sie gerne & genau an dem Punkt ab, an dem Sie sich grade befinden und fördet Sie individuell passend auf Ihrem Lernweg.
Don’t worry! Come sing! 🙂 

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FRAGE:

Ich singe schon lange / gerne / im Chor / in der Band … bzw.
Ich bin Musiker:in / Improtheater-Profi /… bzw.
Ich habe „XY“-Vorerfahrung … etc.

…, kann ich ohne vorab Kurse bei SafePlaceMusic absolviert zu haben direkt in eine ausführlich(er)e, längere Fortbildung bzw. in Fortgeschrittenen-, Vertiefungs- oder Exklusivkurse mit Teilnahmevoraussetzungen (die ich meines Erachtens erfülle) einsteigen?

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Kurze Antwort:

Ob das möglich ist, ist abhängig vom jeweiligen Rahmensetting gemäß der je spezifischen Kursausschreibung.

Längere Antwort:

In jeder Kursausschreibung ist genau beschrieben, welche Art Vorerfahrung für die Teilnahme vorausgesetzt wird.
Sie können sehr gerne direkt an einem ausführlicheren oder weiterführenden Kursangebot teilnehmen, sofern dessen Ausschreibung „nur“ eine grundsätzliche Vorerfahrung mit Singen, Instrumentalspiel und/oder Improvisation als Teilnahmevoraussetzung erfragt.
Sollte jedoch eine bestimmte Vorerfahrung in Abhängigkeit zum konketen Lehransatz von SafePlaceMusic Teilnahmevoraussetzung ist, ist Ihre Teilnahme erst möglich, nachdem Sie Johanna Seilers Arbeit in einem Kurs ohne solche Teilnahmevoraussetzungen kennengelernt haben.

Falls Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Angebot eine gute Passform für SIe hat: Bitte melden Sie sich vor Buchung beim SafePlaceMusic-Team.

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FRAGE:

Werden auch Musikinstrumente genutzt in den Kursen? 

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Kurze Antwort:

Nein. Die Kern-Lehre bei SafePlaceMusic dreht sich um die A Cappella Improvisation, also die Improvisation in reinen Gesangsensemble-Besetzungen aller Couleur.

Längere Antwort:

In kürzeren Kursveranstaltungen (bis 6 Tage) sind wir voll-auslastend mit den umfangreichen Möglichkeiten der reinen Stimmimprovisation beschäftigt. In diesen Kursen kommen (absichtlich) keine Musikinstrumente zum Einsatz.
In umfassend(er)en Fortbildungen und Vertiefungskursen (ab 7 Tage bis Jahreskurs) kommt dagegen die Dozentin auch immer wieder mal in der Rolle der Ensemblepartnerin am Klavier zum Einsatz, Cross-Over Profi-Künstler:innen (Tanz, Malerei, Instumentalmusik) werden als Sparring-Partner:innen für die Teilnehmenden eingeladen und es entstehen an Abenden und in Freizeiten sowie auch ab und an im Unterricht tolle Sessions mit von Teilnehmenden mitgebrachten & zum Gesang dazu gespielten Instrumenten.

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FRAGE:

Wird ein bestimmtes Improvisationsgenre (z.B. Jazz-Improvisation) gelehrt?

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Kurze Antwort:

Nein.

Längere Antwort:

Obwohl sich besonders die umfassend(er)en Fortbildungen und Vertiefungskurse punktuell auch immer wieder mit genrespezifischer Improvisation befassen, ist die bei SafePlaceMusic gelehrte Vokalimprovisation grundsätzlich als „genre-übergreifend“ bzw. „genre-ungebunden“ … oder ab und an im Ergebnis gar als „genre-neuschöpfend“ zu bezeichnen. Gleichzeitig ist selbstverständlich ein Interesse an und Singen & Improvisieren in einem bestimmten musikalischen Genre in den Kursen willkommen, und der genre-bezogene Lernweg der interessierten Personen wird gerne unterstützt.

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FRAGE:

Kann ich als reine Beobachter:in / Zuhörer:in bei einer Kursveranstaltung dabeisein?

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Kurze Antwort:

Nein, leider nicht.

Längere Antwort:

SafePlaceMusic sorgt im Hinblick auf einen effektiven, erfolgreichen Lernweg u.a. auch für einen geschützten Rahmen, der den Teilnehmenden erlaubt, sich angstfrei, „leistungsdruck-frei“ sowie generell  – z.B. im Hinblick auf deren Experimentieren mit wahrhaftig-authentischem musikalischen Ausdruck – möglichst hinderungsfrei zu entfalten und ein konzentriertes, ablenkungsfreies Lernen ermöglicht.
Deshalb gilt bei SafePlaceMusic:
„Alle in einem Boot“ = Wer zuhören möchte, macht auch selbst mit. Nur wer mitmacht, hört auch zu.
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Ausnahmefall assistierende Begleitperson:

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Begleitperson in den Kurs mitbringen müssen, „die nicht zu überzeugen ist“ 🙂 auch selbst mitzusingen, kann diese Person selbstverständlich so wie benötigt & „trotz Nicht-Singens“ mit im Kursraum sein.

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FRAGE:

Ich leide an wiederkehrenden oder dauerhaften mentalen und/oder körperlichen Erschöpfungszuständen (Long-Covid, u.a.) – kann ich trotzdem am Kurs teilnehmen?

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Antwort:

Selbstverständlich!

Zusätzliches:

Sie nehmen „genau so“ am Kurs teil, wie es für Sie richtig, stimmig und möglich ist.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, individuelle Pausen einzulegen, sich im Kursraum zum ruhen oder schlafen hinzulegen oder einen Spaziergang um den Block zu machen.
Ihr Lernweg wird dabei aufmerksam so begleitet, wie er sich als für Sie individuell stimmig & zielführend  zeigt.

Sollten Sie ein Vorgespräch wünschen, melden Sie sich bitte gerne bei Johanna Seiler

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FRAGE:

Kann ich trotz meiner Blindheit am Kurs teilnehmen?

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Antwort:

Selbstverständlich!

Zusätzliches:

Gerne sorgt die Dozentin wie auch Teilnehmende aus der Gruppe für die etwaig von Ihnen gewünschte Unterstützung betreffend Ihres Zurechtfindens in den und um die Kurs-Räumlichkeiten sowie auch mit Ihrem jeweiligen Standort/Sitzort in den Übungssettings.

Sollten Sie ein Vorgespräch oder besondere Unterstützung im Kurs wünschen, melden Sie sich bitte gerne bei Johanna Seiler

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FRAGE:
Kann ich trotz meiner körperlichen Einschränkung (Gehbehinderung, Parkinsons, MS, …) am Kurs teilnehmen:

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Kurze Antwort:

Selbstverständlich!

Längere Antwort:
Eine Teilnahme „in genau der Weise“, wie es gut für Sie, bzw. wie es Ihnen möglich ist, ist herzlich willkommen!
Ihr Lernweg wird dabei aufmerksam so begleitet, wie er sich als für Sie individuell stimmig & zielführend zeigt.
* Sie können problemlos den ganzen Kurs im Sitzen mitmachen.
* Egal, wie Ihr Körper sich verhält: Sie sind voll & ganz herzlich willkommen – im Kurs, bei der Dozentin und den anderen Singenden.
* Wann immer Sie Pause brauchen, machen Sie Pause.
* Wann immer Ihre Stimme etwaig mal abbricht oder Sperenzchen macht, gilt das als fröhliches „Na und?“ und wird defintiv weder die Musik beeinträchtigen noch die Gruppe belasten.
* Zur Info:
95% der Locations, in denen SafePlaceMusic-Veranstaltungen stattfinden, sind rolli-gerecht eingerichtet. Bitte informieren Sie sich vor Buchung, wie es mit dem Ort aussieht, an dem der Kurs Ihrer Wahl stattfinden wird.

* Sollten Sie ein Vorgespräch oder besondere Unterstützung im Kurs wünschen, melden Sie sich bitte gerne bei Johanna Seiler

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FRAGE:

Kann ich meinen Assistenzhund in den Kurs mitbringen?

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Antwort:

Ja!

Zusätzliches:

1.) Bitte informieren Sie Johanna Seiler – zwecks Möglichkeit eines etwaigen Vorgesprächs zu situationsabhängigen Gegebenheiten – zeitgleich mit der Buchung Ihres Platzes über das Mitkommen Ihres Assistenzhundes. Vielen Dank.

2.) Es wird darum gebeten, dass Sie während des Kurses selbst für die Bedürfnisse des Hundes sorgen und darauf achten, dass die etwaige auf das Tier bezogene Angst oder Allergien anderer Teilnehmenden über das Einrichten eines „Platzes mit Abstand“ für ihn/sie bzw. generell über entsprechend angemessenes Handeln respektiert werden.

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FRAGE:

Kann ich mein Haustier, das aus bestimmten wichtigen Gründen nicht alleine oder in anderer Obhut bleiben kann, mit zum Kursort bringen?

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Antwort:

Grundsätzlich: Ja.
Voraussetzung ist, dass Ihr Tier – falls nicht in Käfig (Vogel? Frettchen?) oder Reisebox (Katze? Kaninchen?) verbleibend – aus Sicherheitsgründen für alle Anwesenden zu 100% auf Ihre Kommandos hört und in der Lage ist, während der Kursstunden die meiste Zeit über an oder rund um seinen/ihren Platz zu bleiben, sowie in einer Situation wie einem solchen Kurszusammenhang nur selten mit Lautäußerungen auf seine/ihre Umwelt reagiert.

Zusätzliches:

1.) Bitte melden Sie sich zwecks Vorabsprache der individuellen Situation vor Buchung beim SafePlaceMusic-Team. Danke.

2.) Es wird darum gebeten, dass Sie während des Kurses selbst für die Bedürfnisse des Tiers sorgen und darauf achten, dass die etwaige auf das Tier bezogene Angst oder Allergien anderer Teilnehmenden über das Einrichten eines „Platzes mit Abstand“ für ihn/sie bzw. generell über entsprechend angemessenes Handeln respektiert werden.

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FRAGE:

Ich habe unverhofft nun doch keine Zeit, an dem vom mir gebuchten Kurs teilzunehmen. Was nun?

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Antwort:

Antwort auf diese Frage finden Sie in SafePlaceMusic’s AGBs: HIER.

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IHRE FRAGE WURDE HIER IN DEN FAQ NICHT GELISTET?

-> Bitte stellen Sie Ihre Frage gern direkt ans SafePlaceMusic-Team

Selbstverantwortung

Der letzte Abschnitt auf dieser Seite (unter der weißen Linie) erklärt, welche Voraussetzungen zum Thema Selbstverantwortung bei einer Teilnahme an SafePlaceMusic-Angboten gelten.

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Zuerst nun eine Beschreibung der neben-sanglichen, zusätzlichen Wirkungsweisen der Vokalimprovisation aufs menschliche System:

Der Lernweg der Vokalimprovisation ist durch die unmittelbare Wirkkraft des authentischen, vorsprachlichen Stimmausdrucks auf unser System intrinsisch untrennbar auch ein Weg (bewußter oder unbewußter 🙂 ) persönlicher Weiterentfaltung.

So geht diese Art zu singen in organischer Weise auch einher
mit einem „auf sich selbst stoßen“,
mit einer Vertiefung der Wahrnehmungsebene,
einer Schärfung von Wahrnehmungsfokus & -perspektive sowie
mit einer Öffnung unseres Systems über das Sein unserer „Alltags-Persona“ hinaus.

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Entsprechend werden bei der Praxis der Vokalimprovisation
– in verstärkter & gehäufter Weise besonders beim Sangeszweig des HeilSang, der Improvisation mit Thema & Widmung –
etwaig auch emotionale/psychische/spirituelle Wachstumsprozesse angestoßen.

* Es können starke (möglicherweise lang im Verborgenen „gewartet“ habende) Emotionen an die Oberfläche steigen.
* Es können sich kurzzeitig starke körperliche Reaktionen zeigen.
* Es kann sich kurzzeitig ein Gefühl eines „mentalen Durcheinanders“ oder einer Seins-Unsicherheit einstellen.
* Anders ausgedrückt:
Es kann während des Singens zwischendurch etwaig plötzlich mal „ganz schön rumpeln“ in unserem System.

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Diese individuellen Prozesse sind in einem „einigermaßen gesunden“ System vorübergehende Erscheinungen mit (meist deutlich) gewinnbringendem Ergebnis für den persönlichen Weg:
Nämlich z.B. der Auflösung hinderlicher Glaubenssätze, der organischen Integrierung von Exil-Persönlichkeitsanteilen, der positiven Re-Balancierung des inneren Seins-Gleichgewichts, des Sammelns tiefer, nützlicher Referenz-Erfahrungen sowie des Verankerns von (teilweise bis hin zu transformatorisch wirksamen) Erkenntnissen auf geistiger/mentaler und/oder körperlicher und/oder psychischer und/oder seelischer und/oder spiritueller Ebene, usw..

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Alle diese etwaig während des Singens auftauchenden, individuellen Prozesse sind im Kursrahmen willkommen und werden während des Coachings kompetent & eng in richtung einer positiven Auflösung begleitet.

Obwohl die Dozentin neben ihrer musikalischen Kompetenz auch weitreichende Erfahrung mit verschiedenen psychologischen Ansätzen, Seelenarbeit, emotionaler Prozessarbeit und Mediation mitbringt
und bereit ist, nötigenfalls solche Prozesse auch über nicht-musik-bezogene Untrstützungstechniken oder per Gespräch zu begleiten,
liegen Hauptfokus & inhaltlicher Ansatz aller SafePlaceMusic-Kursveranstaltungen durchgehend & eindeutig auf der Vermittlung eines Lernweges im Bereich Musik, Stimme, Improvisation.

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Die Kurse bei SafePlaceMusic sind also explizit keine therapeutisch orientierten oder heilversprechenden Veranstaltungen.

Entsprechend ersetzt eine Teilnahme auch ganz audrücklich in keiner Weise eine Psychotherapie oder andere auf medizinische, psychische, Körper- oder Seelen-Gesundheit ausgerichtete Therapien. 

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SOMIT WIRD FÜR DIE TEILNAHME AN SAFEPLACEMUSIC-ANGEBOTEN VORAUSGESETZT:

1.) Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zu Selbstverantwortung – also Ihre Bereitschaft & Fähigkeit, dem Kursgeschehen wie auch dem eigenem Erleben in Selbstverantwortung zu begegnen und mit aufmerksamer Self-Care selbst-regulativ auf eigene Prozesse zu blicken.

2.) Ihre zuverlässige Selbsteinschätzung, dass Ihr System zum Teilnahmezeitpunkt auf einer gesundheitlichen Basis ruht, die Sie – auch etwaig trotz bereits bestehender psychischer, körperlicher, seelischer Symptomatiken – befähigt, solche möglicherweise während des Singens angestoßenen Prozesse (wie oben beschrieben) ohne Schaden an Leib & Leben durchlaufen zu können.

 

AGBs bei SafePlaceMusic

Johanna Seiler – SafePlaceMusic bietet, basierend auf Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit, Weiterbildungen auf höchster fachlicher, pädagogischer und rahmen-organisatorischer Qualitätsebene an.

Folgende für „beide Seiten“ geltende AGBs sichern diese Qualität und Zuverlässigkeit (so z.B. auch die Garantie von pädagogisch erfolgreichen Gruppenzusammensetzungen & -größen) der SafePlaceMusic-Angebote:

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I.) KURSABSAGE VON SEITEN SAFEPLACEMUSIC:

I.I.) Muss ein Kurs von seiten der Dozentin abgesagt werden, bekommen Sie Ihre bereits geleistete(n) Kursgebühr-Zahlung(en) zügig & vollständig rückerstattet.
Etwaig für Ihre Reise zum & Unterkunft am Kursort entstandene Kosten können leider nicht erstattet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

I.II.) Fällt die Dozentin für einen Teil der Coachingzeit aus, bekommen Sie Ihre bereits geleistete(n) Kursgebühr-Zahlung(en) anteilig gemäß der Ausfallstunden/-tage zügig & großzügig-fair gerechnet rückerstattet.
Anteilige Reise- oder Unterkunftskosten können leider nicht erstattet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

I.III.) Wurde Ihre Buchung in einem Kurs, der von seiten der Dozentin ganz oder teilweise abgesagt werden muss, unter Einsatz eines von SafePlaceMusic ausgestellten Rabatt-Codes getätigt, erhalten Sie
a) den tatsächlich geleisteten Kaufpreis situationsabhängig (siehe I.I.) & I.II.)) ganz oder anteilig rückerstattet und
b) zwecks Einsatz bei einer zukünftigen Buchung einen neuen Rabatt-Code in derselben Betragshöhe des Codes, der für die Buchung des abgesagten Kurses verwendet wurde.

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II.) TEILNAHMEAUSSCHLUSS AUS EINEM LAUFENDEN KURS VON SEITEN SAFEPLACEMUSIC: 

In extrem seltenen Fällen – in 25 Jahren mit über 8000 Coachies ist dieser Fall ingesamt nur 5 Mal eingetreten – kann notwendig sein, dass die Dozentin (nach ihrem Ermessen) entscheidet, eine:n Teilnehmenden während der Kurszeit von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Grund für so einen Ausschluss durch SafePlceMusic ist ein nach mehrfacher Anpassungsaufforderung unverändert beibehaltenes destruktives, kontraproduktives, grenzüberschreitendes und/oder andere Teilnehmende beeinträchtigendes, verletzendes Verhalten, das die Coaching-Qualität & den Lernfluss der Gruppe deutlich negativ belastet.
Eine auf diese Weise von seiten SafePlaceMusic von der weiteren Teilnahme ausgeschlossene Person bekommt Ihre bereits geleistete(n) Kursgebühr-Zahlung(en) anteilig gemäß der nicht mehr wahrgenommenen Ausfallstunden/-tage zügig rückerstattet.
Dieser Person etwaig durch Reise & Unterkunft entstandenen Kosten werden nicht erstattet. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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III.) AUF WUNSCH EINES:R TEILNEHMER:IN NICHT VOLLSTÄNDIG IN ANSPRUCH GENOMMENE KURSZEIT :

Entscheidet sich eine Person auf eigenen Wunsch hin zur teilweisen Abwesenheit während eines Kurses oder dazu, einen Kurs vor dessen Ende vorzeitig zu verlassen, kann von seiten SafePlaceMusic leider keine Erstattung (auch nicht anteilig) von Kursgebühr-, Reise- oder Unterkunftskosten geleistet werden.

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IV.) BUCHUNGS-STORNIERUNG VON SEITEN SAFEPLACEMUSIC BEI BUCHUNG IN EINEM ANGEBOT MIT AUF SIE NICHT ZUTREFFENDEN TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN:
Die Ausschreibungen aller Fortbildungsangebote, die nur auf Basis der Erfüllung bestimmter Teilnahmevoraussetzungen besucht werden können, erklären diese Teilnahmevoraussetzungen sehr genau.
Für den Fall, dass Interessent:innen unsicher sind, ob sie diese Voraussetzungen erfüllen und die Veranstaltung die richtige Passform für sie hat, werden außerdem je kostenfreie Vorgespräche mit Johanna Seiler angeboten.
Bei Platzbuchung in einer solchen Veranstaltung ohne in Anspruch genommenes Vorgespräch und obwohl Ihre Vorerfahrung den Teilnahmevoraussetzungen nicht entspricht, wird Ihre Buchung von seiten SafePlaceMusic storniert, und Ihnen wird als Bearbeitungsgebühr 10% der Kursgebühr in Rechnung gestellt.

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V.) FÜR DIE TEILNAHME AN SAFEPLACEMUSIC-ANGEBOTEN WIRD VORAUSGESETZT:

– Ihre Bereitschaft und Fähigkeit zu Selbstverantwortung
– Ihre zuverlässige Selbsteinschätzung, gesundheitlich teilnahme-fit zu sein
Ausführlicher beschrieben finden Sie das „Warum?“ wie auch die Definitionen dieser Begrifflichkeiten HIER.

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VI.) LEBENSALTER DER TEILNEHMENDEN: 

Für die Teilnahme an SafePlaceMusic-Angeboten gibt es „nach oben hin“ keine Altersbeschränkung.
Im Gegenteil: Ab dem 95. Lebensjahr ist die Teilnahme an allen Kursen eines Zeitumfangs von bis zu 3 Tagen kostenfrei 🥰.
Betreff der jungen Menschen:
Sofern ein Weiterbildungsangebot nicht konkret mit „für Kinder“ oder „für Teenies“ ausgeschrieben ist, liegt das Mindestalter für eine Teilnahme bei 16 Jahren.
Jüngere Menschen ohne Begleitperson können in Einzelfällen nach einem individuellen Vorgespräch mit Johanna Seiler zur Teilnahme zugelassen werden.
Zusammen mit einer Begleitperson, die sich im Kursverlauf um die besonderen Bedürfnisse des jungen Menschleins kümmert, können Kinder/Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr an allen Kursen bis zu 2 Tagen Kursumfang teilnehmen

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VII.) GENERELLE INFORMATIONEN ZUM THEMA „TEILNAHMEVERHINDERUNG IHRERSEITS NACH PLATZBUCHUNG“:

Weiter unten finden Sie die konkreten, angebotsabhängigen Konditionen für Stornierung & Umbuchung rund um gebuchte Kursplätze.
Zuerst möchten wir Sie hier über einige grundsätzliche Möglichkeiten & Empfehlungen informieren:

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VII.I.) EMPFEHLUNG: SEMINARRÜCKTRITTSVERSICHERUNG: 

Sollten Sie im Hinblick auf etwaige Teilnahmeverhinderung (besonders bei Buchung eines der umfassenden Weiterbildungsangebote) ein finanzielles Risiko für sich komplett ausschließen wollen (unvorhersehbare Verhinderung Ihrer Teilnahme/Reise/Aufenthalt, egal aus welchen Gründen) könnte für Sie empfehlenswert sein, eine Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen.
Als Kursveranstalterin ist es Johanna Seiler – SafePlaceMusic leider rechtlich nicht gestattet, Empfehlungen für konkrete Versicherungsanbieter auszusprechen.
Bitte informieren Sie sich über die Angebote am Markt im Internet oder bei dem:der Versicherungsmakler:in Ihres Vertrauens.

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VII.II.) EINSATZ VON ERSATZ-TEILNEHMER:INNEN, DIE AN IHRER STELLE TEILNEHMEN: 

VII.II.1.) Für alle Kurse, die allen Stimmen offen stehen (also keine bestimmten Teilnahmevoraussetzungen erfragen), können Sie jederzeit und ohne Vorankündigung eine:n Vertreter:in finden und „schicken“, der:die dann an Ihrer Stelle teilnimmt.
Die finanziellen Dinge regeln Sie in dem Fall bitte „unter sich“. (Es wird keine neu-adressierte Rechnung ausgestellt).
Die Person, die Sie vertretend teilnimmt, möchte mich bitte zu Kursbeginn ansprechen und über den „Tausch“ informieren.

VII.II.2.) Auch für alle Kurse, die bestimmte Teilnahmebedingungen voraussetzen (Level, Kursthema, Vorerfahrung, …), können Sie mir gerne eine:n von Ihnen gefundene:n Vertreter:in finden vorschlagen, der:die an Ihrer statt teilnehmen möchte.
Da diese Person von ihrer Vorerfahrung her (und bei HeilSang-Kursen auch von ihrer menschlichen Passform her) in der Lage sein muss, problemlos ins Gruppengefüge dieser Kurse „mit Teilnahmebedingungen“ hinein zu schlüpfen,
muss SafePlaceMusic in diesem Fall bitte frühestmöglich über den „Tausch-Wunsch“ informiert werden.
SafePlaceMusic prüft dann die „Teilnahme-Passform“ Ihres:r Kandidat:in im Hinblick auf die Teilnahmevoraussetzungen des Kurses und erteilt im Anschluss Ihrem:r Einspring-Willigen idealerweise die Teilnahmezulassung.
Danke für Ihr Verständnis, dass die Entscheidung für/gegen eine Zulassung Ihres:r Kandidat:in zu Angeboten mit Teilnahmevoraussetzungen zwecks Garantie einer angemessenen Qualität von Lehr- & Lernfluss bei SafePlaceMusic verbleiben muss.
Im Falle einer Zulassung des:der Ersatzteilnehmer:in regeln Sie die finanziellen Dinge bitte „unter sich“. (Es wird keine neu-adressierte Rechnung ausgestellt).

VII.II.3.) Im Falle Ihrer Teilnahmeverhinderung nach Platzbuchung bemüht sich in allen Fällen auch SafePlaceMusic nach Kräften – jedoch ohne Erfolgsgarantie – u.a. aus einer etwaig vorhandenen Warteliste eine:n Einspringerin für Sie zu finden.
Im Erfolgsfall erhalten Sie eine Stornorechnung & eine Rückerstattung ihrer bereits geleisteten Zahlung(en).

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VII.III.) MÖGLICHE KULANZ-REGELUNGEN IN BESONDEREN FÄLLEN: :
Über die auf dieser Seite gelisteten AGBs hinaus ist in Einzelfällen das Greifen von Ausnahme-Kulanzregelungen denkbar – z.B. bei kurzfristigem Teilnahmeausfall aus Gründen akuter, schwerer Notfälle, bei kurz vor Kurszeitpunkt eingetretenen Todesfällen im engsten Familienkreis, bei direkt betreffenden Katastrophen höherer Gewalt, etc..

In besonders gravierenden Notfällen kann unter Umständen eine (Teil-)Rückerstattung der Kursgebühr gewährt werden, in der Mehrheit der kulanz-relevanten Einzelfälle wird allerdings eher entweder ein Rabatt-Code zwecks Einsatz bei einer späteren Buchung vergeben oder eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ermöglicht, deren Termin innerhalb von 12 Monaten ab Beginn des Kurses liegt, für den Teilnahmeverhinderung besteht.
(Ob eine „ganz kostenfreie“ Umbuchung ermöglicht werden kann bzw. auch welche Ziel-Kurse (abhängig von Platzverfügbarkeit, Kursthema, Kurslevel und weiteren organisatorischen Faktoren) für eine Umbuchung zur Auswahl stehen, wird von SafePlaceMusic festgelegt. Danke für Ihr Verständnis.)

Die einzelfall-abhängige Entscheidung, ob eine Kulanz-Regelung angeboten werden kann, bzw. auch die Entscheidung über Art und Umfang einer etwaigen Kulanz-Leistung verbleibt allerdings bei SafePlaceMusic.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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VIII.) TEILNAHMEVERHINDERUNG NACH PLATZBUCHUNG UNTER INANSPRUCHNAHME EINES DURCH SAFEPLACEMUSIC AUSGESTELLTEN RABATT- ODER GUTSCHRIFT-CODES:
Bei Teilnahmeverhinderung betreffend eines Kursplatzes, bei dessen Buchung ein preismindernder Rabatt-Code zum Einsatz gebracht wurde, gelten für diese Buchung bzw. für diese Teilnahmeabsage dieselben auf dieser Seite gelisteten AGBs (Stornierungsregelungen & Zusatzmöglicheiten) wie bei Buchung ohne Rabatt-Code.
Im Falle dessen, dass Ihnen gemäß der AGBs auf dieser Seite Ihre Teilnahmegebühr etwaig anteilig oder ganz rückerstattet wird oder Ihnen eine Umbuchung gewährt wird, kann von seiten SafePlaceMusic als Berechnungsgrundlage ausschließlich die von Ihnen tatsächlich geleistete Zahlung berücksichtigt werden. Der Wert des Rabatt-Codes verfällt. Danke für Ihr Verständnis.

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IX.) STORNIERUNGS-KONDITIONEN BEI „TEILNAHMEVERHINDERUNG IHRERSEITS NACH PLATZBUCHUNG“: 

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IX.I.) FÜR ALLE VERANSTALTUNGEN MIT EINEM ZEITUMFANG VON BIS ZU 5 KURSTAGEN GELTEN BEI TEILNAHMEABSAGE NACH PLATZBUCHUNG FOLGENDE REGELUNGEN:
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IX.I.1.) Plätze in Kurz-Veranstaltungen mit einer Länge von zwischen 3 und 5 Stunden:
Diese Kurse sind z.B. so gekennzeichnet:
BigCircle-Matinée/-Soirée, Schnupper-Matinée/-Soirée, (Workshop-)Praktika, (Workshop-)Matinée/-Soirée, „Vokalimprovisation – das musikalisch-improvisatorische Fundament“, etc.
Plätze, die in solchen Kurz-Veranstaltungen, für die die Kursgebühren von seiten SafePlaceMusic generell absichtlich niedrig gehalten werden, gebucht wurden, sind leider nicht stornierbar/erstattbar.
Ihre Handlungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.).

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IX.I.2.) Plätze in Kursveranstaltungen, die zu rabattierten Sonderpreisen gebucht wurden:

IX.I.2.a) Solche Kurse sind im Angebot z.B. so gekennzeichnet:
„Exklusiv-Vertiefungskurs in kleiner Gruppe“, „Kurstag(e) XY – exklusiv in kleiner Gruppe“, etc..
Plätze, die in solchen Exklusiv-Angeboten mit Gruppengrößen von nur bis zu maximal 15 zugelassenen Teilnehmer:innen gebucht wurden, sind leider nicht stornierbar/erstattbar.
Ihre Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.).

IX.I.2.b) „Aktiv-Improviser“-Plätze in Kursen „The Art Of CircleSong“:
Diese in jedem „The Art Of CircleSong“-Kurs stark teilnahmeanzahl-begrenzten Exklusivplätze, die die Begleitung durch Individualcoaching im Paket haben, sind nach Buchung leider nicht mehr stornierbar/erstattbar.
Ihre Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.).

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IX.I.3.) Zu regulären Preisen gebuchte Plätze:

Diese Plätze sind z.B. so gekennzeichnet:
„Normal-Tarif“, „Standard-Tarif“, „Kursgebühr“, Teilnahmegebühr“ (je OHNE Zusatz-Anmerkungen wie z.B. „für Geringverdienende“ o.ä.).
Bei Teilnahmeabsage innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn sind diese Plätze aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr stornierbar/erstattbar.
Bei Teilnahmeabsage innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn wird Ihnen wahlweise
– entweder eine Gutschrift in Höhe von 50% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ausgestellt, die Sie sich bei Buchung eines anderen Kurses (mit Kursumfang bis zu 5 Tagen & mit Beginn innerhalb von 12 Monaten ab Kursbeginn des abgesagten Kurses) anrechnen lassen können,
– oder eine Rückerstattung in Höhe von 25% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ermöglicht.
Bei Teilnahmeabsage, die über 30 Tage vor dem Kursbeginn bei SafePlaceMusic eingeht, wird Ihnen wahlweise
– entweder eine Gutschrift in Höhe von 100% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ausgestellt, die Sie sich bei Buchung eines anderen Kurses (mit Kursumfang bis zu 5 Tagen & mit Beginn innerhalb von 12 Monaten ab Kursbeginn des abgesagten Kurses) anrechnen lassen können,
– oder eine Rückerstattung in Höhe von 50% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ermöglicht.
Weitere Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.)

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IX.II.) FÜR ALLE VERANSTALTUNGEN MIT EINEM ZEITUMFANG VON ZWISCHEN 6 UND 12 KURSTAGEN GELTEN FOLGENDE REGELUNGEN: 

Bitte beachten Sie auch die unter VII.) gelisteten Handhabungsmöglichkeiten – insbesondere die Empfehlung, falls gewünscht etwaig eine Seminarrücktrittsversicherung (VII.I.)) abzuschließen.

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IX.II.1.)
Für alle Veranstaltungen, deren ausgeschriebener Buchungs-Rahmen für die Teilnehmenden (neben der Zahlung der Kursgebühr) KEINE obligatorisch mitzubuchenden Kost- & Logispakete umfasst,
gelten bei Teilnahmeabsage nach Platzbuchung folgende Regelungen:

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IX.II.1.a) Plätze, die zu rabattierten Sonderpreisen gebucht wurden:

Sonderpreise sind z.B. so gekennzeichnet:
„EarlyBirdExtreme“, „EarlyBird“, „Sonderpreis mit Treuerabatt“, „Spezialpreis“, „Sondertarif“ oder als Tarife „für Geringverdienende (Studierende, Auszubildende, Grundrente, Hartz4, etc.)“.
Zu solchen Sonderpreisen gebuchte Plätze sind leider nicht stornierbar/erstattbar.
Ihre Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.).

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IX.II.1.b) Plätze, die in Kursveranstaltungen mit exklusiv kleingehaltener Kursgruppe gebucht wurden:

IX.II.1.b.a) Solche Kurse sind im Angebot z.B. so gekennzeichnet:
„Exklusiv-Vertiefungskurs in kleiner Gruppe“, „Kurstage XY – exklusiv in kleiner Gruppe“, etc..
Plätze, die in solchen Exklusiv-Angeboten mit Gruppengrößen von nur bis zu maximal 15 zugelassenen Teilnehmer:innen gebucht wurden, sind leider nicht stornierbar/erstattbar.
Ihre Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.).

IX.II.1.b.b) „Aktiv-Improviser“-Plätze in Kursen „The Art Of CircleSong“:
Diese in jedem „The Art Of CircleSong“-Kurs stark teilnahmeanzahl-begrenzten Exklusivplätze, die die Begleitung durch Individualcoaching im Paket haben, sind nach Buchung leider nicht mehr stornierbar/erstattbar.
Ihre Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.).

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IX.II.1.c) Zu regulären Preisen gebuchte Plätze:

Diese Plätze sind z.B. so gekennzeichnet:
„Normal-Tarif“, „Standard-Tarif“, „Kursgebühr“, Teilnahmegebühr“ (je OHNE Zusatz-Anmerkungen wie z.B. „für Geringverdienende“ o.ä.).
Bei Teilnahmeabsage innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn sind diese Plätze aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr stornierbar/erstattbar.
Bei Teilnahmeabsage innerhalb von 60 Tagen vor Kursbeginn wird Ihnen wahlweise
– entweder eine Gutschrift in Höhe von 50% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ausgestellt, die Sie sich bei Buchung eines anderen Kurses (mit Zeitumfang bis zu 12 Kurstagen & mit Beginn innerhalb von 18 Monaten ab Kursbeginn des abgesagten Kurses) anrechnen lassen können,
– oder eine Rückerstattung in Höhe von 25% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ermöglicht.
Bei Teilnahmeabsage, die über 60 Tage vor dem Kursbeginn bei SafePlaceMusic eingeht, wird Ihnen wahlweise
– entweder eine Gutschrift in Höhe von 100% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ausgestellt, die Sie sich bei Buchung eines anderen Kurses (mit Zeitumfang bis zu 12 Kurstagen & mit Beginn innerhalb von 18 Monaten ab Kursbeginn des abgesagten Kurses) anrechnen lassen können,
– oder eine Rückerstattung in Höhe von 50% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ermöglicht.
Weitere Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.)

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IX.II.2.) Für alle Kursveranstaltungen, die in Seminarhäusern oder ähnlichen Locations stattfinden – deren ausgeschriebener Buchungs-Rahmen also für die Teilnehmenden (neben der Zahlung der Kursgebühr) obligatorisch mitzubuchende Kost- & Logispakete umfasst,
gelten bei Teilnahmeabsage nach Platzbuchung folgende Regelungen:

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Hier zuerst zu den Stornierungskonditionen rund um Ihr mitgebuchtes Kost- & Logis-Paket:
Für Veranstaltungen, die inhouse in Seminarhäusern oder ähnlichen Inhouse-Locations stattfinden, umfasst der ausgeschriebene Buchungs-Rahmen für die Teilnehmenden (neben der Zahlung der Kursgebühr) je auch obligatorisch mitzubuchend ein Kost- & Logispaket.
Bei Teilnahmeabsage nach Buchung ist Ihr mitgebuchtes Kost- & Logis-Paket bis zu 6 Monate vor Kursbeginn definitiv noch stornierbar/erstattbar.
Ob bzw. bis wann bzw. zu welchen Konditionen Ihr Kost- & Logispaket innerhalb von 6 Monaten vor Kursbeginn noch stornierbar ist, ist abhängig von den Stornierungsbedingungen der individuellen Inhouse-Locations.
Sie finden hierzu alle Informationen in der jeweiligen Kursausschreibung – bitte vor Buchung lesen!
Ihre Platzbuchung im Kurs bestätigt Ihre Zustimmung auch zu den Buchungsbedingungen des Kost- & Logispakets!

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Bitte beachten Sie vor der Buchung solcher 6- bis 12-tägiger Inhouse-Kurse auch
die unter VII.) gelisteten Handhabungsmöglichkeiten – insbesondere die Empfehlung, falls gewünscht etwaig eine Seminarrücktrittsversicherung (VII.I.)) abzuschließen.

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Da SafePlaceMusic bei der Rahmen-Organisation solcher Kurse 18 bis mind. 12 Monate vor Kursgebeginn in 4-stellige finanzielle Vorleistung (großteils nicht mehr stornierbar) für Säle, Bettenkontingente etc. zu gehen hat,
gelten für diese Kurse bei Teilnahmeabsage nach Buchung folgende Regelungen:

.
IX.II.2.a) Plätze, die zu rabattierten Sonderpreisen gebucht wurden:

Sonderpreise sind z.B. so gekennzeichnet:
„EarlyBirdExtreme“, „EarlyBird“, „Sonderpreis mit Treuerabatt“, „Spezialpreis“, „Sondertarif“ oder als Tarife „für Geringverdienende (Studierende, Auszubildende, Grundrente, Hartz4, etc.)“.
Zu solchen Sonderpreisen gebuchte Plätze sind leider nicht stornierbar/erstattbar.
Ihre Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.).

.
IX.II.2.b) Plätze, die in Kursveranstaltungen mit exklusiv kleingehaltener Kursgruppe gebucht wurden:

IX.II.2.b.a) Solche Kurse sind im Angebot z.B. so gekennzeichnet:
„Exklusiv-Vertiefungskurs in kleiner Gruppe“, „Kurstage XY – exklusiv in kleiner Gruppe“, etc..
Plätze, die in solchen Exklusiv-Angeboten mit Gruppengrößen von nur bis zu maximal 15 zugelassenen Teilnehmer:innen gebucht wurden, sind leider nicht stornierbar/erstattbar.
Ihre Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.).

IX.II.2.b.b) „Aktiv-Improviser“-Plätze in Kursen „The Art Of CircleSong“:
Diese in jedem „The Art Of CircleSong“-Kurs stark teilnahmeanzahl-begrenzten Exklusivplätze, die die Begleitung durch Individualcoaching im Paket haben, sind nach Buchung leider nicht mehr stornierbar/erstattbar.
Ihre Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.).

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IX.II.2.c) Zu regulären Preisen gebuchte Plätze:

Diese Plätze sind z.B. so gekennzeichnet:
„Normal-Tarif“, „Standard-Tarif“, „Kursgebühr“, Teilnahmegebühr“ (je OHNE Zusatz-Anmerkungen wie z.B. „für Geringverdienende“ o.ä.).
Bei Teilnahmeabsage innerhalb von 60 Tagen vor Kursbeginn sind diese Plätze aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr stornierbar/erstattbar.
Bei Teilnahmeabsage innerhalb von 90 bis 61 Tagen vor Kursbeginn wird Ihnen wahlweise
– entweder eine Gutschrift in Höhe von 40% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ausgestellt, die Sie sich bei Buchung eines anderen Kurses (mit Zeitumfang bis zu 12 Kurstagen & mit Beginn innerhalb von 24 Monaten ab Kursbeginn des abgesagten Kurses) anrechnen lassen können,
– oder eine Rückerstattung in Höhe von 20% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ermöglicht.
Bei Teilnahmeabsage innerhalb von 120 bis 91 Tagen vor Kursbeginn wird Ihnen wahlweise
– entweder eine Gutschrift in Höhe von 60% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ausgestellt, die Sie sich bei Buchung eines anderen Kurses (mit Zeitumfang bis zu 12 Kurstagen & mit Beginn innerhalb von 24 Monaten ab Kursbeginn des abgesagten Kurses) anrechnen lassen können,
– oder eine Rückerstattung in Höhe von 40% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ermöglicht.
Bei Teilnahmeabsage innerhalb von 150 bis 121 Tage vor Kursbeginn wird Ihnen wahlweise
– entweder eine Gutschrift in Höhe von 90% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ausgestellt, die Sie sich bei Buchung eines anderen Kurses (mit Zeitumfang bis zu 12 Kurstagen & mit Beginn innerhalb von 24 Monaten ab Kursbeginn des abgesagten Kurses) anrechnen lassen können,
– oder eine Rückerstattung in Höhe von 80% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ermöglicht.
Bei Teilnahmeabsage, die über 150 Tage vor Kursbeginn bei SafePlaceMusic eingeht, wird Ihnen wahlweise
– entweder eine Gutschrift in Höhe von 100% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ausgestellt, die Sie sich bei Buchung eines anderen Kurses (mit Zeitumfang bis zu 12 Kurstagen & mit Beginn innerhalb von 24 Monaten ab Kursbeginn des abgesagten Kurses) anrechnen lassen können,
– oder eine Rückerstattung in Höhe von 90% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ermöglicht.
Weitere Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.)

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IX.III.) FÜR ALLE VERANSTALTUNGEN MIT EINEM ZEITUMFANG VON ÜBER 12 KURSTAGEN, u.a. z.B.:
„Jahreskurs Vokalimprovisation (& ihre Alchemie)“,
„14Tage-DeepDive für InnerCircle-Singers“,
„SommerCamp The Art Of CircleSongs“, etc.,
GELTEN FOLGENDE REGELUNGEN:

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Hier zuerst zu den Stornierungskonditionen rund um Ihr mitgebuchtes Kost- & Logis-Paket:
Diese umfangreichen Kursangebote finden immer in Seminarhäusern oder ähnlichen Locations statt.
Entsprechend umfasst deren ausgeschriebener Buchungs-Rahmen für die Teilnehmenden (neben der Zahlung der Kursgebühr) je auch obligatorisch mitzubuchend ein Kost- & Logispaket.
Bei Teilnahmeabsage nach Buchung ist Ihr mitgebuchtes Kost- & Logis-Paket bis zu 6 Monate vor Kursbeginn definitiv noch stornierbar/erstattbar.
Ob bzw. bis wann bzw. zu welchen Konditionen Ihr Kost- & Logispaket innerhalb von 6 Monaten vor Kursbeginn noch stornierbar ist, ist abhängig von den Stornierungsbedingungen der individuellen Seminar-Locations.
Sie finden hierzu alle Informationen in der jeweiligen Kursausschreibung – bitte vor Buchung lesen!
Ihre Platzbuchung im Kurs bestätigt Ihre Zustimmung auch zu den Buchungsbedingungen des Kost- & Logispakets!

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Bitte beachten Sie vor der Buchung solcher umfangreicher Kurse auch
die unter VII.) gelisteten Handhabungsmöglichkeiten – insbesondere die Empfehlung, falls gewünscht etwaig eine Seminarrücktrittsversicherung (VII.I.)) abzuschließen.

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Da SafePlaceMusic bei der Rahmen-Organisation solcher Kurse 18 bis mind. 12 Monate vor Kursgebeginn in 4- bis 5-stellige finanzielle Vorleistung (großteils nicht mehr stornierbar) für Säle, Bettenkontingente etc. zu gehen hat,
gelten für diese Kurse bei Teilnahmeabsage nach Platzbuchung folgende Regelungen:

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IX.III.1.) Plätze, die zu rabattierten Sonderpreisen gebucht wurden:

Sonderpreise sind z.B. so gekennzeichnet:
„EarlyBirdExtreme“, „EarlyBird“, „Sonderpreis mit Treuerabatt“, „Spezialpreis“, „Sondertarif“ oder als Tarife „für Geringverdienende (Studierende, Auszubildende, Grundrente, Hartz4, etc.)“.
Zu solchen Sonderpreisen gebuchte Plätze sind leider nicht stornierbar/erstattbar.
Ihre Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.).

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IX.III.2.) „Aktiv-Improviser“-Plätze, die in Kursen mit Thema „The Art Of CircleSong“ gebucht wurden: 
Diese in jedem „The Art Of CircleSong“-Kurs stark teilnahmeanzahl-begrenzten Exklusivplätze, die die Begleitung durch Individualcoaching im Paket haben, sind nach Buchung leider nicht mehr stornierbar/erstattbar.
Ihre Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.).

.
IX.III.3.) Zu regulären Preisen gebuchte Plätze:

Diese Plätze sind z.B. so gekennzeichnet:
„Normal-Tarif“, „Standard-Tarif“, „Kursgebühr“, Teilnahmegebühr“ (je OHNE Zusatz-Anmerkungen wie z.B. „für Geringverdienende“ o.ä.).
Bei Teilnahmeabsage innerhalb von 90 Tagen vor Kursbeginn sind diese Plätze aus organisatorischen Gründen leider nicht mehr stornierbar/erstattbar.
Bei Teilnahmeabsage innerhalb von 120 bis 91 Tagen vor Kursbeginn wird Ihnen wahlweise
– entweder eine Gutschrift in Höhe von 40% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ausgestellt, die Sie sich bei Buchung eines anderen Kurses (mit Zeitumfang bis zu 12 Kurstagen & mit Beginn innerhalb von 24 Monaten ab Kursbeginn des abgesagten Kurses) anrechnen lassen können,
– oder eine Rückerstattung in Höhe von 20% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ermöglicht.
Bei Teilnahmeabsage innerhalb von 150 bis 121 Tage vor Kursbeginn wird Ihnen wahlweise
– entweder eine Gutschrift in Höhe von 50% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ausgestellt, die Sie sich bei Buchung eines anderen Kurses (mit Zeitumfang bis zu 12 Kurstagen & mit Beginn innerhalb von 24 Monaten ab Kursbeginn des abgesagten Kurses) anrechnen lassen können,
– oder eine Rückerstattung in Höhe von 30% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ermöglicht.
Bei Teilnahmeabsage, die über 150 Tage vor Kursbeginn bei SafePlaceMusic eingeht, wird Ihnen wahlweise
– entweder eine Gutschrift in Höhe von 100% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ausgestellt, die Sie sich bei Buchung eines anderen Kurses (mit Zeitumfang bis zu 12 Kurstagen & mit Beginn innerhalb von 30 Monaten ab Kursbeginn des abgesagten Kurses) anrechnen lassen können,
– oder eine Rückerstattung in Höhe von 90% der Kursgebühr des abgesagten Kurses ermöglicht.
Weitere Handhabungsmöglichkeiten finden Sie unter VII.)